Bundestierärztekammer empfiehlt Tierkrankenversicherung!
Weil Tierbesitzer von den Kosten für eine nötige Operation Ihres Hundes völlig überrascht sind.
Quelle: Bundestierärztekammer e.V.

Checkliste Französische Bulldogge Hunde-OP Versicherung

Grosse Preis- Leistungsunterschiede machen es einem schwer bei der Vielzahl an Hunde-OP Versicherungen für Französische Bulldogge das richtige Angebot zu finden. Eine Checkliste zur Französischen Bulldogge Hunde-OP Versicherung kann eine gute Orientierungshilfe geben, einen Schutz zu finden, der auch wirklich alle Französische Bulldoggen Krankheiten absichert.

Bei vielen Hundehaltern kann bereits eine Hunde-OP Versicherung zur Abdeckung rassetypischer Hunderisiken vollkommen ausreichend sein, wenn man sich vorher mit den typischen Französische Bulldogge Krankheiten beschäftigt und ein Angebot mit einer möglichst vollumfänglichen Abdeckung wählt.

Die ersten Tierarztkosten können bei der Französischen Bulldogge bereits bei den Milchzähnen entstehen und als nächstes bei einer eventuellen Kastration. Langfristig kann sich eine frühzeitige Absicherung also wirklich bezahlt machen, wenn man die passende Hundeversicherung für Französische Bulldogge gefunden hat! Zusätzlich sichert man sich einen günstigen Beitrag und muss nicht aufgrund Alters- oder Vorerkrankungen mit einer Ablehnung oder Krankheitsausschlüssen rechnen.

Die wichtigsten Krankheiten mit der Französischen Bulldogge Hunde-OP Versicherung absichern!

Nachfolgend die wichtigsten Krankheiten und Tierarztkosten bei der Französischen Bulldogge in der Übersicht:

Tierarztkosten Französische Bulldogge

Französische Bulldogge

Bandscheibe, Keilwirbel
Tumor
Gaumensegel, Nasenlöcher, Kehlkopf
Augen OP, neue Linse
Zystotomie
Milchleiste, Mammatumor > Kastration
Ellbogendysplasie, FPC
Patellaluxation
Kaiserschnitt
Gebärmutter > Kastration

Kosten

4.974 €
3.023 €
2.800 €
2.736 €
2.551 €
2.416 €
2.200 €
2.037 €
1.862 €
1.563 €

Worauf achten? Checkliste zur Französische Bulldogge Hunde-OP Versicherung

Checkliste zur Rottweiler Hunde-OP Versicherung

Alle Hunde-OP Versicherungen haben Ihre eigene Definition, was sie unter einer OP verstehen und welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit die Rechnung vom jeweiligen Anbieter erstattet wird. In der Regel muss ein Schnitt erfolgen (wie groß, hängt vom Anbieter ab) und der Eingriff muss unter Vollnarkose erfolgen. Standardkrankheiten wie Unfälle, Frakturen, Kreuzbandriss, Tumore, Magendrehung sind in der Regel bei jedem Anbieter enthalten. Aber alles andere sind Besonderheiten, die immer zusätzlich in den Versicherungsbedingungen erwähnt werden müssen (Sedierung, lokale Betäubung, rassespezifische Krankheiten, Wundnähte bzw. Verletzungen u.v.m.)

Werden die vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht eingehalten, kann eine bereits durchgeführte Operation auch komplett abgelehnt werden, nur weil sie z.B. unter Sedierung und nicht in Vollnarkose statt gefunden hat oder der Schnitt nicht ausreichend war (beim falschen Anbieter).

1. Grundsätzliche Leistungen

  • Wählen Sie bei der Hunde-OP Versicherung eine ausreichend hohe Versicherungssumme
  • Achten Sie auf Beitragsanpassungen und Selbstbeteiligungen (grundsätzlich, prozentual, pro Jahr, SB im Alter)
  • Die Hunde-OP Versicherung sollte den 4-fachen GOT Abrechnungssatz inkl. Notdienstgebühr enthalten, damit auch Notdienstzeiten, Fachkliniken und die teuren Überwachungskosten z.B. auch während der Narkose bei der Französischen Bulldogge zu 100% abgesichert sind
  • Nach Möglichkeit vollumfänglicher Einschluss von Diagnostik jeglicher Art (Diagnostik kann extrem teuer sein: beispielsweise liegt eine MRT je nach gewähler Abrechnungshöhe beim Tierarzt zwischen 700 – 2.100 Euro)
  • Freie Tierarztwahl und Erstattung einer OP bzw. Eingriffen unabhängig von der Narkoseart oder Nicht-Narkose (Risikopatienten)
  • Direktabrechnung mit dem Tierarzt, um nicht in Vorleistung treten zu müssen

2. Wichtige Extras in der Französischen Bulldogge Hunde-OP Versicherung!

  • Zahnextraktionen / Zahnwurzelbehandlung einschl. Milchzähne ohne Leistungsgrenze und inkl. Gingivitis, Paradontitis, Epuliden
  • Verletzungen nähen z.B. durch eine Tierbeißerei, Verletzung in der Natur
  • Reine endoskopische und minimalinvasive Eingriffe, damit Ihr Hund nicht aufgeschnitten werden muss, z.B. bei Gifteinnahme, sonstige Fremdkörperaufnahme, Blasen-, Harn-, Nieren- und Gallensteinen
  • Falls erforderlich: Kaiserschnitt
  • Mediz. notwendige Kastration z.B. bei Tumor oder Gebärmutterentzündung
  • Falls gewünscht: Kastration bei Scheinschwangerschaft, Wesens- und Verhaltensveränderungen, weil dies in der Regel für die Hunde-OP Versicherung keine medizin. notwendige Indikation ist: egal, was Ihr Tierarzt sagt!
  • Einschluss rassespezifischer Französischer Bulldoggen Krankheiten insbesondere Ellbogendysplasie, FPC, OCD, Cauda Equina, Hüftdysplasie, Augen: Nickhaut (Kirsch-Auge), Distichiasis (Wimpern) Herzkrankheiten, Kryptorchismus (bei Rüden)
  • Da die Französische Bulldogge zu den sog. brachyzephalen Rassen gehört (auch bei „freiatmend“ erworben), sollte unbedingt der Einschluss von Brachyzephalie inkl. Einschluss „minimalinvasive Eingriffe“ enthalten sein, damit 1. wichtige Krankheiten (z.B. auch Mandeln entfernen), die dieser Grunderkrankung zugeordnet werden könnten, nicht ausgeschlossen sind und 2. um von der besonders schonenden und erfolgsversprechenden neuen OP-Methode (Laser-assistierte Turbinektomie (LATE)) bei brachyzephalen Rassen zu profitieren!

3. Häufige Fehler bei Vorerkrankungen und Wartezeiten

  • Nach Möglichkeit sollte in der Hunde-OP Versicherung immer alles, was bei der Französischen Bulldogge in der Vergangenheit auffällig war, angegeben werden. Eigene Interpretationen, dass der Hund gesund sei, obwohl er evtl. mal aufgrund von Humpeln beim Tierarzt war, können im Nachhinein den Versicherungsschutz gefährden!
  • Bei Angeboten mit sofortigem Versicherungsschutz, sind bereits bekannte oder akute Erkrankungen immer raus (s.a. das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen)
  • In der Regel wird in der Hunde-OP Versicherung immer unterschieden zwischen der allgemeinen Wartezeit z.B. 20 Tage – 3 Monate und der besonderen Wartezeit, die für konkrete rassespezif. Erkrankungen gilt
  • Wartezeit sollte nicht mit dem Wort „abwarten“ verwechselt werden. Fast immer ist mit Wartezeit ein Bewährungszeitraum gemeint, in der der bei Antragstellung gesunde Hund auch weiterhin gesund bleiben muss. Fängt die Französische Bulldogge innerhalb der Wartezeit zu humpeln an, ist auch nach Ablauf der Wartezeit eine mögliche OP bei fast allen Anbietern nicht versichert!

Angebote vergleichen – leicht gemacht

Auf einen Blick: Leistungsstarke Angebote in unserem Service- und leistungsorientierten Versicherungsvergleich mit einer Vielzahl von Anbietern – Ihren Stärken und Schwächen!

Nie wieder Tierarztkosten selber bezahlen!

Akute Erkrankungen oder angeratene OPs können nirgends mehr versichert werden, dafür ist es leider zu spät (immer auf das Kleingedruckte achten!). Je nach bereits aufgetretener Erkrankung kann es jedoch auch schwierig werden, wenigstens für die Zukunft noch Versicherungsschutz zu erhalten, weil viele aufgrund Ihrer Annahmerichtlinien ablehnen, einige wenige bieten jedoch noch Lösungen an!

Absichern, auch wenn es (nicht) zu spät ist!

Bei akuten Erkrankungen oder angeratenen Operationen, zahlt keine Versicherung mehr! Bei mehr als 200 noch möglichen Krankheiten, die im Laufe eines Hundelebens auftreten können, sollte man auf jeden Fall sofort für die Zukunft eine gute Versicherung abschließen!

Alle Angabe ohne Gewähr! Aufgrund der neuen GOT Verordnung sind auch weitaus höhere Tierarztkosten möglich.

Die besten Angebote für Tierarztkosten

Von Tierärzten empfohlen…


War dieser Artikel/Beitrag verständlich für Sie?
[Kompett: 1 Durchschnitt: 5]
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen.